unterrichtung
as defined in Richtlinie 2002/14/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März…, Article 2, point (f)
die Übermittlung von Informationen durch den Arbeitgeber an die Arbeitnehmervertreter, um ihnen Gelegenheit zur Kenntnisnahme und Prüfung der behandelten Frage zu geben