schnittstelle für anwendungsprogramme
as defined in Richtlinie 2002/21/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März…, Article 2, point (p)
die Software-Schnittstelle zwischen Anwendungen, die von Sendeanstalten oder Diensteanbietern zur Verfügung gestellt wird, und den Anschlüssen in den erweiterten digitalen Fernsehgeräten für digitale Fernseh- und Rundfunkdienste