adresse
as defined in Richtlinie 2002/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni…, Article 3, point (j)
Namen und Kommunikationsverbindungen, unter denen im Bedarfsfall mit dem Betreiber, dem Agenten, der Hafenbehörde, der zuständigen Behörde oder jeder anderen bevollmächtigten Person oder Stelle, die im Einzelnen über die Ladung des Schiffes unterrichtet ist, Kontakt aufgenommen werden kann