hafenbehörde
as defined in Richtlinie 2002/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni…, Article 3, point (l)
die zuständige Behörde oder Stelle, die von den Mitgliedstaaten für jeden Hafen zur Entgegennahme und Weitergabe von gemäß dieser Richtlinie gemeldeten Informationen benannt worden ist