notliegeplatz
as defined in Richtlinie 2002/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni…, Article 3, point (m)
einen Hafen, den Teil eines Hafens, einen anderen geschützten Liege- oder Ankerplatz oder jeden anderen geschützten Bereich, der von einem Mitgliedstaat für den Aufenthalt von sich in Seenot befindenden Schiffen bestimmt wurde