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as defined in Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28.…, Article 3, point (8)

das Bereithalten von Lebensmitteln oder Futtermitteln für Verkaufszwecke einschließlich des Anbietens zum Verkauf oder jeder anderen Form der Weitergabe, gleichgültig, ob unentgeltlich oder nicht, sowie den Verkauf, den Vertrieb oder andere Formen der Weitergabe selbst

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