direktverkauf
as defined in Richtlinie 2004/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März…
Ein Geschäftsvorgang wird als Direktverkauf bezeichnet, wenn - das Messergebnis als Grundlage für den zu zahlenden Preis dient und - es sich mindestens bei einer der Parteien, die von dem mit einer Messung verbundenen Vorgang betroffen sind, um einen Verbraucher oder eine andere Partei handelt, die eines vergleichbaren Schutzes bedarf, und - alle von dem Vorgang betroffenen Parteien das Messergebnis an Ort und Stelle anerkennen.