ausgangszustand
as defined in Richtlinie 2004/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April…, Article 2, point (14)
den im Zeitpunkt des Schadenseintritts bestehenden Zustand der natürlichen Ressourcen und Funktionen, der bestanden hätte, wenn der Umweltschaden nicht eingetreten wäre, und der anhand der besten verfügbaren Informationen ermittelt wird;