Eureka 32004L0039 Sign in

herkunftsmitgliedstaat

as defined in Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April…, Article 4(1), point (20)

a) Im Falle von Wertpapierfirmen: i) wenn die Wertpapierfirma eine natürliche Person ist, der Mitgliedstaat, in dem sich ihre Hauptverwaltung befindet; ii) wenn die Wertpapierfirma eine juristische Person ist, der Mitgliedstaat, in dem sie ihren Sitz hat; iii) wenn die Wertpapierfirma gemäß dem für sie maßgebenden nationalen Recht keinen Sitz hat, der Mitgliedstaat, in dem sich ihre Hauptverwaltung befindet. b) Im Falle eines geregelten Marktes: der Mitgliedstaat, in dem der geregelte Markt registriert ist oder - sofern er gemäß dem Recht dieses Mitgliedstaats keinen Sitz hat - der Mitgliedstaat, in dem sich die Hauptverwaltung des geregelten Marktes befindet.

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