aktionär
as defined in Richtlinie 2004/109/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom…, Article 2(1), point (e) (Begriffsbestimmungen)
jede natürliche oder juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts, die direkt oder indirekt Folgendes hält: i) Aktien des Emittenten in eigenem Namen und für eigene Rechnung; ii) Aktien des Emittenten in eigenem Namen, aber im Auftrag einer anderen natürlichen oder juristischen Person; iii) Zertifikate, wobei der Inhaber des Zertifikats als Aktionär der zugrunde liegenden, durch das Zertifikat vertretenen Aktien gilt