dauernd oder wiederholt begebene wertpapiere
as defined in Richtlinie 2004/109/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom…, Article 2(1), point (p) (Begriffsbestimmungen)
als Daueremission begebene Schuldtitel ein und desselben Emittenten oder mindestens zwei getrennte Emissionen von Wertpapieren ähnlicher Art und/oder Gattung.