Eureka 32004L0109 Sign in

market maker

as defined in Richtlinie 2004/109/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom…, Article 2(1), point (n) (Begriffsbestimmungen)

eine Person, die an den Finanzmärkten dauerhaft ihre Bereitschaft anzeigt, durch den An- und Verkauf von Finanzinstrumenten unter Einsatz des eigenen Kapitals zu von ihr festgestellten Kursen Handel für eigene Rechnung zu betreiben.

Open in the act with Eureka

Install the extension for EUR-Lex