geldstrafe oder geldbuße
as defined in Rahmenbeschluss 2005/214/JI des Rates vom 24. Februar 2005 über die Anwendung…, Article 1, point (b) (Begriffsbestimmungen)
die Verpflichtung zur Zahlung i) eines in einer Entscheidung festgesetzten Geldbetrags aufgrund einer Verurteilung wegen einer Zuwiderhandlung; ii) einer in der gleichen Entscheidung festgesetzten Entschädigung für die Opfer, wenn das Opfer im Rahmen des Verfahrens keine zivilrechtlichen Ansprüche geltend machen darf und das Gericht in Ausübung seiner strafrechtlichen Zuständigkeit tätig wird; iii) von Geldbeträgen für die Kosten der zu der Entscheidung führenden Gerichts- und Verwaltungsverfahren; iv) von in der gleichen Entscheidung festgesetzten Geldbeträgen an eine öffentliche Kasse oder eine Organisation zur Unterstützung von Opfern. Unter den Ausdruck „Geldstrafe oder Geldbuße“ fallen nicht — Anordnungen über die Einziehung von Tatwerkzeugen oder von Erträgen aus Straftaten; — Anordnungen zivilrechtlicher Natur, die sich aus Schadenersatzansprüchen und Klagen auf Wiederherstellung des früheren Zustands ergeben und gemäß der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vollstreckbar sind;