wirtschaftlicher eigentümer
as defined in Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.…, Article 3, point (6)
die natürliche(n) Person(en), in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle der Kunde letztlich steht und/oder die natürliche Person, in deren Auftrag eine Transaktion oder Tätigkeit ausgeführt wird. Der Begriff des wirtschaftlichen Eigentümers umfasst mindestens: a) bei Gesellschaften: i) die natürliche(n) Person(en), in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle eine Rechtsperson über das direkte oder indirekte Halten oder Kontrollieren eines ausreichenden Anteils von Aktien oder Stimmrechten jener Rechtsperson, einschließlich über Beteiligungen in Form von Inhaberaktien, letztlich steht, bei der es sich nicht um eine auf einem geregelten Markt notierte Gesellschaft handelt, die dem Gemeinschaftsrecht entsprechenden Offenlegungsanforderungen bzw. gleichwertigen internationalen Standards unterliegt; ein Anteil von 25 % plus einer Aktie gilt als ausreichend, damit dieses Kriterium erfüllt wird; ii) die natürliche(n) Person(en), die auf andere Weise die Kontrolle über die Geschäftsleitung einer Rechtsperson ausübt(ausüben); b) bei Rechtspersonen, wie beispielsweise Stiftungen, und bei Rechtsvereinbarungen, wie beispielsweise Trusts, die Gelder verwalten oder verteilen: i) sofern die künftigen Begünstigten bereits bestimmt wurden, die natürliche(n) Person(en), die der(die) Begünstigte(n) von 25 % oder mehr des Vermögens einer Rechtsvereinbarung oder Rechtsperson ist(sind); ii) sofern die Einzelpersonen, die Begünstigte der Rechtsvereinbarung oder Rechtsperson sind, noch nicht bestimmt wurden, die Gruppe von Personen, in deren Interesse hauptsächlich die Rechtsvereinbarung oder die Rechtsperson wirksam ist oder errichtet wurde; iii) die natürliche(n) Person(en), die eine Kontrolle über 25 % oder mehr des Vermögens einer Rechtsvereinbarung oder Rechtsperson ausübt(ausüben);
Install the extension for EUR-Lex
Also defined in
- Verordnung (EU) 2026/1386 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2026 über die Überprüfung… 32026R1386, Article 2, point (6)
a) eine oder mehrere natürliche Personen, i) die direkt oder indirekt einen ausländischen Investor oder ein Ziel in der Union besitzen oder kontrollieren; ii) die letztlich von der ausländischen Investition profitieren; oder iii) in deren Namen die ausländische Investition getätigt oder in deren… - Verordnung (EU) 2024/1624 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Verhinderung der Nutzung des… 32024R1624, Article 2(1), point (28)
jede natürliche Person, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle eine juristische Person, ein Express Trust oder eine ähnliche Rechtsvereinbarung letztlich steht; - Richtlinie (EU) 2015/849 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 zur Verhinderung der Nutzung des… 32015L0849, Article 3, point (6)
alle natürlichen Personen, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle der Kunde letztlich steht, und/oder die natürliche(n) Person(en), in deren Auftrag eine Transaktion oder Tätigkeit ausgeführt wird; hierzu gehört zumindest folgender Personenkreis: a) bei Gesellschaften: i) alle natürliche(n)… - Verordnung (EU) Nr. 1031/2010 der Kommission vom 12. November 2010 über den zeitlichen und administrativen Ablauf sowie… 32010R1031, Article 3, point (24)
dasselbe wie in Artikel 3 Absatz 6 der Richtlinie 2005/60/EG