asylbewerber
as defined in Richtlinie 2005/85/EG des Rates vom 1. Dezember 2005 über Mindestnormen für…, Article 2, point (c) (Begriffsbestimmungen)
den Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen, der einen Asylantrag gestellt hat, über den noch keine rechtskräftige Entscheidung ergangen ist