Eureka 32005R0001 Sign in

bestimmungsort

as defined in Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 über den Schutz von…, Article 2, point (s) (Definitionen)

der Ort, an dem ein Tier von einem Transportmittel entladen und i) während mindestens 48 Stunden vor seiner Weiterbeförderung untergebracht wird oder ii) geschlachtet wird

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