ruhe- oder umladeort
as defined in Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 über den Schutz von…, Article 2, point (t) (Definitionen)
jeder Halt während der Beförderung, der kein Bestimmungsort ist, einschließlich eines Ortes, an dem Tiere, auch ohne entladen zu werden, von einem Transportmittel auf ein anderes umgeladen werden