verkäufer von flugscheinen
as defined in Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom …, Article 2, point (d) (Begriffsbestimmungen)
den Verkäufer eines Flugscheins, der einem Fluggast einen Beförderungsvertrag vermittelt, unabhängig davon, ob es sich um einen Flug allein oder als Teil einer Pauschalreise handelt, soweit es sich nicht um ein Luftfahrtunternehmen oder einen Reiseveranstalter handelt