pensionsgeschäfte
as defined in Richtlinie 2006/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni…, Article 3(1), point (m)
Vereinbarungen, durch die ein Institut oder seine Gegenpartei Wertpapiere oder Waren oder garantierte Rechtsansprüche auf Wertpapiere oder Waren überträgt, wenn diese Garantie von einer anerkannten Börse, welche die Rechte auf die Wertpapiere oder Waren innehat, gegeben wird und die Vereinbarung es dem Institut nicht erlaubt, ein bestimmtes Wertpapier oder eine bestimmte Ware mehr als einer Gegenpartei auf einmal zu übertragen und oder zu verpfänden; die Übertragung erfolgt in Verbindung mit der Verpflichtung zur Rücknahme dieser Wertpapiere oder Waren — oder von Wertpapieren oder Waren der gleichen Art — zu einem festen Preis zu einem vom Pensionsgeber festgesetzten — oder noch festzusetzenden — späteren Zeitpunkt; für das Institut, das die Wertpapiere oder Waren veräußert, ist dies ein Pensionsgeschäft und für das Institut, das die Wertpapiere oder Waren erwirbt, ein umgekehrtes Pensionsgeschäft;
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Also defined in
- CRR 32013R0575, Article 4(1), point (82)
Vereinbarungen, durch die ein Institut oder seine Gegenpartei Wertpapiere oder Waren oder garantierte Rechtsansprüche auf eines der folgenden Elemente überträgt: a) Ansprüche auf Wertpapiere oder Waren, wenn die Garantie von einer anerkannten Börse, die die Rechte an den Wertpapieren oder Waren… - Richtlinie 93/6/EWG des Rates vom 15. März 1993 über die angemessene Eigenkapitalausstattung von Wertpapierfirmen und… 31993L0006, Article 2, point (17)
Vereinbarungen, durch die ein Institut oder seine Gegenpartei Wertpapiere oder garantierte Rechtsansprüche auf Wertpapiere überträgt, wenn diese Garantie von einer anerkannten Börse, welche die Rechte auf die Wertpapiere innehat, gegeben wird und die Vereinbarung es einem Institut nicht erlaubt…