industriebatterien oder -akkumulatoren
as defined in Richtlinie 2006/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6.…, Article 3, point (6) (Begriffsbestimmungen)
Batterien oder Akkumulatoren, die ausschließlich für industrielle oder gewerbliche Zwecke oder für Elektrofahrzeuge jeder Art bestimmt sind;