gebrauchtgegenstände
as defined in Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame…, Article 311(1), point (1)
bewegliche körperliche Gegenstände, die keine Kunstgegenstände, Sammlungsstücke oder Antiquitäten und keine Edelmetalle oder Edelsteine im Sinne der Definition der Mitgliedstaaten sind und die in ihrem derzeitigen Zustand oder nach Instandsetzung erneut verwendbar sind