freisetzung
as defined in Verordnung (EG) Nr. 166/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18.…, Article 2, point (10) (Begriffsbestimmungen)
jedes Einbringen von Schadstoffen in die Umwelt infolge menschlicher Tätigkeiten, ob absichtlich oder versehentlich, regelmäßig oder nicht regelmäßig, einschließlich Verschütten, Emittieren, Einleiten, Verpressen, Beseitigen oder Verkippen, oder das Einbringen über Kanalisationssysteme ohne endgültige Abwasserbehandlung;