Eureka 32006R0765 Sign in

gelder

as defined in Verordnung (EG) Nr. 765/2006 des Rates vom 18. Mai 2006 über restriktive…, Article 1, point (1)

finanzielle Vermögenswerte und Vorteile jeder Art, die Folgendes einschließen, aber nicht darauf beschränkt sind: a) Bargeld, Schecks, Geldforderungen, Wechsel, Zahlungsanweisungen und andere Zahlungsmittel; b) Einlagen bei Finanzinstituten oder anderen Einrichtungen, Guthaben auf Konten, Zahlungsansprüche und verbriefte Forderungen; c) öffentlich und nicht öffentlich gehandelte Wertpapiere und Schuldtitel einschließlich Aktien und Anteilen, Wertpapierzertifikaten, lang- und kurz-/mittelfristigen Anleihen, Optionsscheinen, Schuldverschreibungen und Derivatverträgen; d) Zinserträge, Dividenden oder andere Einkünfte oder Wertzuwächse aus Vermögenswerten; e) Kredite, Rechte auf Verrechnung, Bürgschaften, Vertragserfüllungsgarantien und andere finanzielle Ansprüche; f) Akkreditive, Konnossemente, Sicherungsübereignungsurkunden; g) Dokumente zur Verbriefung von Anteilen an Fondsvermögen oder anderen Finanzressourcen.

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