Eureka 32006R1083 Sign in

begünstigter

as defined in Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates vom 11. Juli 2006 mit allgemeinen…, Article 2, point (4) (Begriffsbestimmungen)

einen Wirtschaftsbeteiligten oder eine Einrichtung bzw. ein Unternehmen des öffentlichen oder privaten Rechts, die mit der Einleitung oder der Einleitung und Durchführung der Vorhaben betraut sind. Bei den Beihilferegelungen gemäß Artikel 87 des Vertrags sind die Begünstigten die öffentlichen oder privaten Einrichtungen, die das einzelne Projekt durchführen und Empfänger der öffentlichen Beihilfe sind;

Open in the act with Eureka

Install the extension for EUR-Lex

Also defined in