lieferant eines stoffes oder einer zubereitung
as defined in Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und…, Article 3, point (32) (Begriffsbestimmungen)
Hersteller, Importeur, nachgeschalteter Anwender oder Händler, der einen Stoff als solchen oder in einer Zubereitung oder eine Zubereitung in Verkehr bringt