Eureka 32006R1907R(01) Anmelden

nachgeschalteter anwender

as defined in Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und…, Article 3, point (13) (Begriffsbestimmungen)

natürliche oder juristische Person mit Sitz in der Gemeinschaft, die im Rahmen ihrer industriellen oder gewerblichen Tätigkeit einen Stoff als solchen oder in einer Zubereitung verwendet, mit Ausnahme des Herstellers oder Importeurs. Händler oder Verbraucher sind keine nachgeschalteten Anwender. Ein aufgrund des Artikels 2 Absatz 7 Buchstabe c ausgenommener Reimporteur gilt als nachgeschalteter Anwender

Open in the act with Eureka

Install the extension for EUR-Lex

Also defined in