Eureka 32006R1987 Anmelden

drittstaatsangehöriger

as defined in Verordnung (EG) Nr. 1987/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom…, Article 3, point (d) (Begriffsbestimmungen)

jede Person, die nicht i) Bürger der Europäischen Union im Sinne des Artikels 17 Absatz 1 des Vertrags, oder ii) Angehöriger eines Drittstaats, der aufgrund von Übereinkommen zwischen der Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den betreffenden Drittstaaten andererseits eine der Freizügigkeit der Bürger der Europäischen Union gleichwertige Freizügigkeit genießt, ist

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