Eureka 32007R0680 Sign in

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as defined in Verordnung (EG) Nr. 680/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom…, Article 2, point (9) (Begriffsbestimmungen)

den Kauf, die Lieferung und den Einsatz von Komponenten, Systemen und Dienstleistungen, die Durchführung der ein Vorhaben betreffenden Bau- und Herstellungsarbeiten, die Bauabnahme und die Inbetriebnahme eines Vorhabens

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