Eureka 32007R1370 Anmelden

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as defined in Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom…, Article 2, point (j) (Begriffsbestimmungen)

eine rechtlich getrennte Einheit, über die eine zuständige örtliche Behörde — oder im Falle einer Gruppe von Behörden wenigstens eine zuständige örtliche Behörde — eine Kontrolle ausübt, die der Kontrolle über ihre eigenen Dienststellen entspricht;

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