Eureka 32008L0001 Anmelden

genehmigung

as defined in Richtlinie 2008/1/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar…, Article 2, point (9) (Begriffsbestimmungen)

der Teil oder die Gesamtheit einer schriftlichen Entscheidung oder mehrerer solcher Entscheidungen, mit der (denen) eine Genehmigung zum Betrieb einer Anlage oder eines Anlagenteils vorbehaltlich bestimmter Auflagen erteilt wird, mit denen sichergestellt werden soll, dass die Anlage den Anforderungen dieser Richtlinie entspricht. Eine Genehmigung kann für eine oder mehrere Anlagen oder Anlagenteile gelten, die denselben Standort haben und von demselben Betreiber betrieben werden

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