Eureka 32008L0001 Anmelden

wesentliche änderung

as defined in Richtlinie 2008/1/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar…, Article 2, point (11) (Begriffsbestimmungen)

eine Änderung des Betriebs, die nach Auffassung der zuständigen Behörde erhebliche nachteilige Auswirkungen auf den Menschen oder die Umwelt haben kann; im Sinne dieser Begriffsbestimmung gilt jede Änderung oder Erweiterung des Betriebs als wesentlich, wenn die Änderung oder Erweiterung für sich genommen die Schwellenwerte, sofern solche in Anhang I festgelegt sind, erreicht

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