Eureka 32008L0114 Sign in

EKI

as defined in Richtlinie 2008/114/EG des Rates vom 8. Dezember 2008 über die Ermittlung und…, Article 2, point (b) (Begriffsbestimmungen)

eine in einem Mitgliedstaat gelegene kritische Infrastruktur, deren Störung oder Zerstörung erhebliche Auswirkungen in mindestens zwei Mitgliedstaaten hätte. Die Tragweite dieser Auswirkungen wird anhand sektorübergreifender Kriterien bewertet. Dies schließt die Auswirkungen sektorübergreifender Abhängigkeiten auf andere Arten von Infrastrukturen ein

Open in the act with Eureka

Install the extension for EUR-Lex