Eureka 32009F0948 Sign in

kontaktierende behörde

as defined in Rahmenbeschluss 2009/948/JI des Rates vom 30. November 2009 zur Vermeidung und…, Article 3, point (c) (Begriffsbestimmungen)

eine zuständige Behörde eines Mitgliedstaats, die zur Bestätigung, dass ein paralleles Verfahren anhängig ist, Kontakt mit einer zuständigen Behörde eines anderen Mitgliedstaats aufnimmt;

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