Eureka 32009F0948 Sign in

zuständige behörde

as defined in Rahmenbeschluss 2009/948/JI des Rates vom 30. November 2009 zur Vermeidung und…, Article 3, point (b) (Begriffsbestimmungen)

eine Justizbehörde oder eine sonstige Behörde, die nach dem Recht ihres Mitgliedstaats dafür zuständig ist, nach Artikel 2 Absatz 1 dieses Rahmenbeschlusses zu handeln;

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