flughafenentgelt
as defined in Richtlinie 2009/12/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März…, Article 2, point (4) (Begriffsbestimmungen)
eine zugunsten des Flughafenleitungsorgans erhobene und von den Flughafennutzern gezahlte Abgabe für die Nutzung der Einrichtungen und Dienstleistungen, die ausschließlich vom Flughafenleitungsorgan bereitgestellt werden und mit Landung, Start, Beleuchtung und Abstellen von Luftfahrzeugen sowie mit der Abfertigung von Fluggästen und Fracht in Zusammenhang stehen