erweiterte überprüfung
as defined in Richtlinie 2009/16/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April…, Article 2, point (13) (Begriffsbestimmungen)
eine Überprüfung, die mindestens die in Anhang VII aufgeführten Punkte umfasst. Eine erweiterte Überprüfung kann eine gründlichere Überprüfung beinhalten, wann immer dafür triftige Gründe gemäß Artikel 13 Absatz 3 vorliegen;