festhalten
as defined in Richtlinie 2009/16/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April…, Article 2, point (15) (Begriffsbestimmungen)
das förmliche Verbot, mit dem einem Schiff wegen festgestellter Mängel, die es einzeln oder zusammen seeuntüchtig machen, untersagt wird, auszulaufen;