gründlichere überprüfung
as defined in Richtlinie 2009/16/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April…, Article 2, point (12) (Begriffsbestimmungen)
eine Überprüfung, bei der das Schiff, seine Ausrüstung und seine Besatzung unter den in Artikel 13 Absatz 3 genannten Umständen insgesamt oder gegebenenfalls teilweise einer ausführlichen Prüfung hinsichtlich Bau, Ausrüstung, Besatzung, Lebens- und Arbeitsbedingungen und Einhaltung der Betriebsverfahren an Bord unterzogen werden;