zugangsverweigerung
as defined in Richtlinie 2009/16/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April…, Article 2, point (16) (Begriffsbestimmungen)
ein dem Kapitän eines Schiffes, dem für das Schiff verantwortlichen Unternehmen und dem Flaggenstaat übermittelter Beschluss, in dem mitgeteilt wird, dass dem Schiff der Zugang zu allen Häfen und Ankerplätzen in der Gemeinschaft verweigert wird;