ausfuhrgenehmigung
as defined in Richtlinie 2009/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009…, Article 3, point (6) (Begriffsbestimmungen)
eine Erlaubnis zur Lieferung von Verteidigungsgütern an eine juristische oder natürliche Person in einem Drittstaat;