Eureka 32009L0119 Anmelden

biokraftstoffe

as defined in Richtlinie 2009/119/EG des Rates vom 14. September 2009 zur Verpflichtung der…, Article 2, point (c) (Begriffsbestimmungen)

flüssige oder gasförmige Verkehrskraftstoffe, die aus Biomasse hergestellt werden; „Biomasse“ ist der biologisch abbaubare Anteil von Erzeugnissen, Abfällen und Rückständen der Landwirtschaft (einschließlich pflanzlicher und tierischer Stoffe), der Forstwirtschaft und damit verbundener Industriezweige sowie der biologisch abbaubare Anteil von Abfällen und Rückständen aus Industrie und Haushalten

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