ZBS
as defined in Richtlinie 2009/119/EG des Rates vom 14. September 2009 zur Verpflichtung der…, Article 2, point (f) (Begriffsbestimmungen)
Stelle oder Dienst, auf die/den Befugnisse übertragen werden können, so dass sie/er agieren kann, um Ölvorräte, einschließlich Sicherheitsvorräten und spezifischer Vorräte, zu erwerben, zu halten oder zu verkaufen