enge verbindungen
as defined in Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.…, Article 13, point (17) (Begriffsbestimmungen)
eine Situation, in der zwei oder mehr natürliche oder juristische Personen durch Kontrolle oder Beteiligung verbunden sind, oder eine Situation, in der zwei oder mehr natürliche oder juristische Personen mit ein und derselben Person durch ein Kontrollverhältnis dauerhaft verbunden sind;
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Also defined in
- MiCA 32023R1114, Article 3(1), point (31)
enge Verbindungen im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Nummer 35 der Richtlinie 2014/65/EU; - Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb… 32016L0097, Article 2(1), point (13)
enge Verbindungen im Sinne von Artikel 13 Nummer 17 der Richtlinie 2009/138/EG; - Verordnung (EU) Nr. 600/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über Märkte für… 32014R0600, Article 2(1), point (21)
enge Verbindungen gemäß Artikel 4 Absatz 1 Nummer 35 der Richtlinie 2014/65/EU - Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstrumente… 32014L0065, Article 4(1), point (35)
eine Situation, in der zwei oder mehr natürliche oder juristische Personen auf eine der folgenden Weisen miteinander verbunden sind: a) über eine Beteiligung in Form des direkten Haltens oder des Haltens im Wege der Kontrolle von mindestens 20 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem… - Richtlinie 2011/61/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2011 über die Verwalter alternativer… 32011L0061, Article 4(1), point (e)
eine Situation, in der zwei oder mehrere natürliche oder juristische Personen verbunden sind durch i) Beteiligung, d. h. das direkte Halten oder das Halten im Wege der Kontrolle von mindestens 20 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Unternehmen; ii) Kontrolle, d. h. das Verhältnis zwischen… - Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 zur Koordinierung der Rechts- und… 32009L0065, Article 2(1), point (i)
eine Situation, in der zwei oder mehr natürliche oder juristische Personen verbunden sind durch i) „Beteiligung“, d. h. das direkte Halten oder das Halten im Wege der Kontrolle von mindestens 20 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Unternehmen, oder ii) „Kontrolle“, d. h. das Verhältnis… - Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Märkte für Finanzinstrumente… 32004L0039, Article 4(1), point (31)
eine Situation, in der zwei oder mehr natürliche oder juristische Personen verbunden sind durch a) Beteiligung, d.h. das direkte Halten oder das Halten im Wege der Kontrolle von mindestens 20 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Unternehmen, b) Kontrolle, d.h. das Verhältnis zwischen einem… - Richtlinie 2002/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. November 2002 über Lebensversicherungen 32002L0083, Article 1(1), point (r)
eine Situation, in der zwei oder mehr natürliche oder juristische Personen verbunden sind durch i) Beteiligung, d. h. das direkte Halten oder das Halten im Wege der Kontrolle von mindestens 20 v. H. der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Unternehmen oder ii) Kontrolle, d. h. die Verbindung… - Verordnung (EU) Nr. 909/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Verbesserung der… 02014R0909-20260117, Article 2(1), point (48)
48. „enge Verbindungen“ enge Verbindungen im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Nummer 35 der Richtlinie 2014/65/EU,