gemischte versicherungsholdinggesellschaft
as defined in Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.…, Article 212(1), point (g) (Begriffsbestimmungen)
ein Mutterunternehmen, das weder ein Versicherungsunternehmen noch ein Drittlandsversicherungsunternehmen noch ein Rückversicherungsunternehmen noch ein Drittlandsrückversicherungsunternehmen noch eine Versicherungsholdinggesellschaft noch eine gemischte Finanzholdinggesellschaft im Sinne der Richtlinie 2002/87/EG ist und unter seinen Tochterunternehmen zumindest ein Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen hat.