Eureka 32009L0138 Sign in

gruppe

as defined in Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.…, Article 212(1), point (c) (Begriffsbestimmungen)

eine Gruppe von Unternehmen, i) die aus einem beteiligten Unternehmen, dessen Tochterunternehmen und den Unternehmen, an denen das beteiligte Unternehmen oder dessen Tochterunternehmen eine Beteiligung halten, sowie Unternehmen, die untereinander durch eine in Artikel 12 Absatz 1 der Richtlinie 83/349/EWG beschriebene Beziehung verbunden sind, besteht oder ii) die auf der Einrichtung von vertraglichen oder sonstigen starken und nachhaltigen finanziellen Beziehungen zwischen allen diesen Unternehmen beruht und zu der Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit oder diesen ähnliche Vereine gehören können, sofern: — eines dieser Unternehmen durch zentrale Koordination einen beherrschenden Einfluss auf die Entscheidungen aller der Gruppe angehörenden Unternehmen ausübt, darunter auch die Finanzentscheidungen; und — die Einrichtung und Auflösung dieser Beziehungen für die Zwecke dieses Titels der vorherigen Genehmigung durch die für die Gruppenaufsicht zuständige Behörde unterliegen; das Unternehmen, das die zentrale Koordination ausübt, wird als Mutterunternehmen und die anderen Unternehmen werden als Tochterunternehmen betrachtet;

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