versicherungsholdinggesellschaft
as defined in Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.…, Article 212(1), point (f) (Begriffsbestimmungen)
ein Mutterunternehmen, das keine gemischte Finanzholdinggesellschaft im Sinne der Richtlinie 2002/87/EG ist und dessen Haupttätigkeit im Erwerb und Halten von Beteiligungen an Tochterunternehmen besteht, wobei diese Tochterunternehmen ausschließlich oder hauptsächlich Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen oder Drittlandsversicherungs- oder -rückversicherungsunternehmen sind und mindestens eines dieser Tochterunternehmen ein Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen ist;