Eureka 32009L0138 Anmelden

zweigniederlassung

as defined in Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.…, Article 13, point (11) (Begriffsbestimmungen)

eine Agentur oder Zweigniederlassung eines Versicherungsunternehmens oder eines Rückversicherungsunternehmens, das im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats ansässig ist, bei dem es sich nicht um den Herkunftsmitgliedstaat handelt;

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