bremsassistenzsystem
as defined in Verordnung (EG) Nr. 78/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14.…, Article 3, point (2) (Begriffsbestimmungen)
eine Funktion des Bremssystems, die aus den Merkmalen der Bremsauslösung des Fahrers auf eine Notbremsung schließt und unter diesen Bedingungen: a) den Fahrer dabei unterstützt, die maximal erzielbare Abbremsung zu erreichen, oder b) ausreichend ist, um vollständige Regelzyklen des Antiblockiersystems herbeizuführen;