handschaltgetriebe
as defined in Verordnung (EG) Nr. 661/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13.…, Article 3, point (16) (Begriffsbestimmungen)
ein Schaltgetriebe, bei dem ein Wechsel zwischen den einzelnen Gängen unabhängig von der konstruktiven Umsetzung immer vom Fahrer vorgenommen werden muss; diese Definition erstreckt sich nicht auf Systeme, bei denen der Fahrer lediglich bestimmte Schaltvorgänge vorwählen oder die Anzahl der zum Fahren verfügbaren Gänge reduzieren kann, und bei denen die eigentlichen Schaltvorgänge unabhängig vom Fahrer anhand bestimmter Fahrsituationen erfolgen.