Eureka 32009R1221 Sign in

durchsetzungsbehörden

as defined in Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom…, Article 2, point (26) (Begriffsbestimmungen)

zuständige Behörden, die von den Mitgliedstaaten dazu bestimmt wurden, Verstöße gegen das geltende Umweltrecht aufzudecken, zu verhüten und aufzuklären sowie erforderlichenfalls Durchsetzungsmaßnahmen zu ergreifen

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